Wir sind ein anerkannter Betreuungsdienst nach § 45 a Absatz 1 SGBXI zur Unterstützung im Alltag.

Pflegebedürftige sollen möglichst lange selbstständig zu Hause leben können. Nach dem Sozialgesetzbuch steht allen Pflegebedürftigen aller fünf Pflegegrade ein Entlastungs­betrag von 125 € im Monat zu.

Die 125 € im Monat können nur anerkannte Pflege-und Betreuungsdienste den Pflegekassen in Rechnung stellen. Der Entlastungsbetrag ist den Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen noch viel zu wenig bekannt.

DAS MUSS SICH ÄNDERN!

Als Betreuungsdienst verfügen die Alltagshelden über eine Pflegekassenzulassung.

Wir beraten Sie gerne welche Leistungen abgerechnet werden können und welche Entlastungsleistungen Sie über die Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege und die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Anspruch nehmen können.

Anschrift

Alltagshelden
Steffen Gleim
Weseler Str. 165
46537 Dinslaken

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Mobil
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